Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Der Käufer anerkennt hiermit unwiderruflich die folgenden Kauf- und Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
2. Angebot und Annahme
Werden die Druckunterlagen vom Käufer beigestellt und sind diese für die Produktion nicht geeignet, so kann der betreffende Auftrag von der Geschäftsleitung jederzeit abgelehnt werden. Die diesbezügliche Überprüfung und Beurteilung obliegt ausschließlich und endgültig dem Verkäufer oder einer von ihm beauftragten Person. Wenn sich erst nach bereits ausgestellter Auftragsbestätigung herausstellt, dass die Druckunterlagen nicht geeignet sind, steht dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Auftrag zu. Bei Auftragsablehnung oder Rücktritt ist jegliche Haftung des Verkäufers für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen. Sämtliche bis dahin getätigte Aufwendungen des Verkäufers, mindestens aber 30 % der Auftragssumme, können dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Weiters wird festgehalten, dass, sobald ein Käufer eine Auftragsbestätigung erhalten hat und aus welchen Gründen auch immer storniert wird, der Verkäufer berechtigt ist, 30 % der Auftragssumme dem Käufer in Rechnung zu stellen.
3. Preise
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ebenso zusätzlich werden die Kosten für Film- bzw. Klischeekosten, bei Eigenproduktionen Stanzformkosten angeführt. Bei Säumigkeit, Zahlungseinstellung oder Insolvenz sind gewährte Nachlässe hinfällig und ist der allenfalls nachverrechnete Betrag sofort fällig.
4. Lieferzeit
Lieferzeiten sind unverbindlich. Von uns genannte Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei wir stets bemüht sind, angegebene Termine einzuhalten. Die Monate August und September als Ferienmonate, sowie die Tage zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige, können nicht auf die Lieferzeit angerechnet werden. Für Verzugsschaden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dieser trägt die Transportgefahr auch dann, wenn sich der Verkäufer zur Übernahme der Frachtkosten bereit erklärt hat. Teillieferungen sind zulässig und werden jeweils bei Lieferung in Rechnung gestellt. Die Lieferfrist beginnt mit der Klarstellung sämtlicher zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen. Bei nachträglicher Auftragsänderung verlängert sich die ursprüngliche zugesagte und bestätigte Lieferfrist entsprechend. Im Falle höherer Gewalt und vom Verkäufer nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (wie z.B. Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsunterbrechungen usw.) hat der Verkäufer die Wahl, die vereinbarte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Verzögerungen der Lieferung, die auf Änderungswünsche des Käufers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Verkäufers. Kommt der Verkäufer in Verzug, ist der Käufer verpflichtet, vor Geltendmachung weiterer Ansprüche oder der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Rücktritt bzw. Stornierungen des Käufers aus besonderen Gründen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
6. Transportversicherung
Jede Paketsendung wird durch unseren Paketdienst zu je € 550,- und jede Stückgutsendung per Spediteur wird zu je € 2.500 versichert.
Wir gewährleisten eine ordnungsgemäß und sorgfältig verpackte Sendung.
Zusatzversicherungen liegen im eigenen Ermessen.
7. Herstellungsvermerke
Vom Verkäufer gelieferte Waren dürfen mit Herstellungsvermerken versehen werden.
8. Ausführung
Muster geben nur den ungefähren Ausfall des Werkes wieder.
9. Druckunterlagen
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für beigestellte Druckunterlagen, die während der Produktion verändert, beschädigt oder unbrauchbar werden. Beigestellte Druckunterlagen werden nur über Anforderung und auf Kosten des Käufers zurückgesandt. Für die Druckergebnisse von Fremdklischees wird vom Verkäufer jede Haftung abgelehnt. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung und des Urheberrechtes an von ihm beigestellten Unterlagen ist der Käufer verantwortlich. Die vom oder über Auftrag des Verkäufers angefertigten Druckunterlagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie verbleiben auch dann im Eigentum des Verkäufers, wenn die Kosten dafür vom Käufer vergütet werden. Der Käufer erwirbt dadurch kein Recht auf Herausgabe dieser Gegenstände. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die vom Verkäufer angefertigten Entwürfe und Muster. Diese dürfen ohne seine ausdrückliche Genehmigung vom Käufer nicht verwendet werden. Für Druckfehler steht der Unternehmer nicht ein, wenn ein Abzug bereits vom Besteller genehmigt ist. Druckqualitätsmangel: Im Zweifel gilt, dass allfällige Mängel auf mangelhafte Druckunterlagen zurückzuführen sind. Der Gegenbeweis obliegt dem Käufer.
10. Druck
Die Drucke werden je nach Ausführung in unterschiedlichen Druckverfahren hergestellt. Der Verkäufer verwendet für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw. gestellt werden, muss der Käufer bei Auftragserteilung schriftlich besonders darauf hinweisen. Die Abriebsfestigkeit der Druckfarben insbesondere beim Flexodruckverfahren, kann nicht garantiert werden. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht. Drucke auf unterschiedlichen Materialien ergeben zwangsläufig verschiedene optische Farb- und Oberflächenwirkungen. Passerschwankungen können nicht ausgeschlossen werden, im Flexodruck Inline kann die Passerschwankung max. 2 mm betragen.
11. Mehr- oder Minderlieferung
Technisch bedingte, handelsübliche, sowie sonstige geringfügige Abweichungen in Gewicht, Stärke und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Maßabweichungen: Aus produktionstechnisch bedingten Gründen ist bei allen Lieferungen folgende Maßabweichung zulässig: Papier in der Breite +/- 5 %, in der Höhe +/- 5 %. Abweichungen des Flächengewichtes sind vom Käufer im gleichen Umfang zu akzeptieren, wie sie nach den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien vom Verkäufer zu tolerieren sind. Falls diese Lieferbedingungen nichts anderes bestimmen, gilt eine Toleranz von +/- 10 % als vereinbart. Mengenabweichungen: Bei allen Anfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Lieferung zulässig.
12. Gewährleistung
Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, andernfalls ist auf sie verspätet nicht mehr einzugehen. Vorbehalte hinsichtlich der Güte auf den Liefer- oder Gegenscheinen oder sonstigen Urkunden gelten als nicht beigesetzt. Ein Anteil an fehlerhafter Ware bis zu 5 % der Gesamtmenge der betreffenden Lieferung wird vom Käufer toleriert, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck bzw. Material liegt. Ebenso werden vom Käufer geringfügige Farbabweichungen toleriert. Der Käufer hat die behaupteten Mängel zu spezifizieren und dem Verkäufer gegenüber nachzuweisen. Auf Wunsch des Verkäufers ist diesem Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei ihm die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach seinem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausnahmslos ausgeschlossen.
13. Lagerhinweise
Die Verpackungen sollten am Besten im Überkarton gelagert werden. Ein ausreichender Abstand zu Wärmequellen ist einzuhalten. Die Ware nicht an Außenwänden abstellen und in trockenen, dunklen Räumen, bei einer Temperatur von ca. + 10°C bis ca. + 20°C lagern.
14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den gelieferten Gegenständen vor. Werden die gelieferten Gegenstände oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hievon unverzüglich, und zwar bei Vorhandensein unter Beifügung eines Pfändungsprotokolls, schriftlich zu informieren.
15. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug vorzunehmen, außer es wird ein anderes Zahlungsziel vereinbart. Bei Vorauskasse durch den Käufer gilt erst nach Einlangen des Betrages der Auftrag seitens des Verkäufers als angenommen. Bei Nichtzahlung der vereinbarten Vorauskasse steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten und einen Schadenersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug gelten unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. als vereinbart. Ein Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Ansprüchen, gleich welcher Art, steht dem Käufer ausnahmslos nicht zu.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sowohl für inländische, wie auch für ausländische Käufer, das Bezirksgericht Wels. Die ausschließliche Anwendung von österreichischem Recht gilt als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts ohne Einfluss, bzw. wird auf die Geschäftsbedingungen der österreichischen Druck- und Faltschachtelindustrie zurückgegriffen.
17. Abnahmeverzug
Wenn der Käufer, nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die Abnahme der gekauften Gegenstände verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten,, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz bei Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30 % des Kauf-/Bestellpreises ohne Abzüge als pauschalierten Schadenersatz fordern. Im übrigen bleibt jedoch dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten